Informationen
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse? Stand 01/2017
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einer privaten Pflegeperson durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Bei der Einstufung werden sechs Aktivitätsbereiche betrachtet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbststeuerungskompetenz und psychische Problemlagen
- Fähigkeiten zur Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheits-und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Nach erfolgter Einschätzung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird dann dem Klienten ein Pflegegrad zugeteilt.
Diese unterscheiden sich wie folgt:
Pflegegrad 1:
Der Pflegebedürftige hat keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Er hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich und kann diesen auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen verwenden.
Pflegegrad 2:
Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 689,00 € an einen Pflegedienst, das Pflegegeld liegt maximal bei 316,00 €.
Auch hier ist eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.
Pflegegrad 3:
Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu
1298,00 € für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 545,00 € monatlich.
Auch hier ist eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.
Pflegegrad 4:
Hier zahlt die Pflegekasse Sachleistungen von bis zu 1612,00 € monatlich.
Das Pflegegeld beträgt 728,00 € für private Pflegepersonen.
Pflegegrad 5:
Für Sachleistungen steht hier ein monatlicher Betrag von maximal
1995,00 € zur Verfügung.
Das Pflegegeld liegt bei maximal 901,00 €.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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